Und ewig lockt das Verbot

Allein in den letzten Wochen sorgten Alkoholverbote, Tischlämpchen-Verbote, Feuerverbote, Verbote für Einweg-E-Zigaretten oder Social-Media-Verbote für mediales Aufsehen. Jedes einzelne Verbot dieser Art nagt an der bürgerlichen Freiheit.

Für Alessia (19) ist die Sache klar: Der Verkauf von Alkohol an Bahnhöfen muss auch in der Schweiz analog zu Deutschland verboten werden. Schliesslich ist sie schon einmal an einem Bahnhof von einem Betrunkenen angepöbelt worden. Tamara (35) und JP (40) haben zwar Sympathien dafür, bezweifeln aber, ob so ein Verbot wirksam wäre. Spider (49) aus Winterthur möchte den Alkohol am liebsten auch in den Zügen verbieten. EVP-Nationalrat Marc Jost wiederum sieht für ein Alkoholverbot keinen Bedarf.

In der 20-Minuten-Community überwiegt in diesem natürlich zufälligen Umfrageergebnis die Skepsis gegenüber einem Verbot. Das ist eine löbliche Ausnahme. Denn die Sehnsucht nach Verboten und anderen staatlichen Interventionen ist grundsätzlich gross. Gibt es irgendein Problem, wird sofort nach dem Staat und neuen Verboten gerufen. Verbote sind sowohl in der Bevölkerung als auch bei Politikern äusserst beliebt. Die Themenpalette für Verbote im Alltag ist schier unendlich gross, man denke etwa an Werbeverbote, Social-Media-Verbote im Namen des Jugendschutzes, Tabakverbote, Sprechverbote, Verbote von invasiven Pflanzen, Hundeverbote, Tischlämpchen-Verbote in der Aussengastronomie und vieles mehr.

Als Politiker kann man mit Verboten gestalten, Wahlkampf führen, Macht über andere ausüben, sich in die Schlagzeilen bringen, die Bevölkerung erziehen. Der Stimmbürger wiederum kann dank amtlichen Verboten all das wegregulieren lassen, was ihm persönlich nicht in den Kram passt – etwa Laubbläser oder Plakatwerbung – und auf diese Weise die Vollstreckung seiner Wünsche an den Staat übertragen. Dabei hätte man das Problem mit den zweifellos lästigen Laubbläsern ja vielleicht auch ohne Papa Staat lösen können! Doch der Weg über das Verbot ist einfacher, anonym und weniger schmerzhaft. Ja, das staatliche Verbot ist ein Zugewinn an Bequemlichkeit, aber leider auch an Bevormundung.

Jedes Verbot ist eine Beschneidung der Freiheit und damit eine Schwächung der Eigenverantwortung und der Zivilgesellschaft. Wo alles entweder vorgeschrieben oder verboten ist, ist nur noch wenig Raum für eigenständige Entscheide und selbstbestimmte Lebensführung. Mit der regulatorischen Einhegung unserer Handlungsmöglichkeiten hat auch das eigenständige Denken nur noch wenig Auslauf. Dass man bei einer langanhaltenden Trockenheit im Wald kein Feuer macht, müsste eigentlich auch ohne amtliches Feuerverbot jedem klar sein, der selber denken kann. Doch das Selberdenken kann als Kulturtechnik leicht verlorengehen, wenn man gelernt hat, dass der Staat alles regelt.

Eine ausgeprägte Verbotskultur ist nicht nur ein Indikator dafür, dass die Freiheit erodiert; sie scheint als Wert ohnehin in einer Krise zu stecken, weil sie zuweilen anstrengend ist. Die Konjunktur der Verbote, die unser Leben bis zum Tischlämpchen oder in den eigenen Garten verfolgt, zeigt, dass auch der gesellschaftliche Kitt am Bröckeln ist. Eine Gesellschaft, die für alles verbriefte Regeln oder Verbote braucht, hat ihren inneren Zusammenhalt verloren. Sie wird mehr schlecht als recht durch die anonyme staatliche Regulierung zusammengehalten und nicht mehr durch einen zivilen Gemeinsinn im Sinne eines freiwillig vereinbarten Konsenses auf Basis der Eigenverantwortung und Anständigkeit eines jeden.

Je mehr Verbote, desto mehr Entmündigung. In der Schweiz mit ihrer direkten Demokratie muss man über weite Strecken sogar von einer bewussten Selbstentmündigung sprechen. Wohin das führt? Der Ökonom Jan Schnellenbach formulierte es mit Blick auf den sogenannten «libertären Paternalismus» (Nudging) einmal so: Eigenverantwortung funktioniert wie ein Muskel: Wenn man ihn nicht nutzt, verkümmert er. Das lässt nichts Gutes ahnen.

Die grosse Bildungsrezession

Wie kann es sein, dass heute mehr junge Leute funktionale Analphabeten sind als vor 250 Jahren? Die Ursache liegt in der Ideologisierung der Schule, der Demontage der Familie und der systematischen Dämonisierung des Wettbewerbs.

Für den Achtelfinal der Fussball-WM 2026 erhielten die USA das, was man in der Schule einen Nachteilsausgleich nennt: Der US-Stürmer Folarin Balogun durfte trotz Sperre antreten, nachdem der US-Präsident bei der Fifa angerufen hatte. Geholfen hat es den Amerikanern nicht; sie flogen im Match gegen Belgien raus.

So ähnlich wie den amerikanischen Fussballern dürfte es manch einem gehen, der die Schule oder die Universität nur dank Nachteilsausgleich schafft: Durchfallen und Sitzenbleiben sind zwar abgeschafft, aber wenn es später draufankommt, ist damit nichts gewonnen. Irgendwann kommt im echten Leben die Bewährungsprobe. Das ist nicht nur für den Einzelnen bitter, es schadet auch dem allgemeinen Bildungsstand.

Der Nachteilsausgleich ermöglicht im Namen der Chancengleichheit allerlei Prüfungserleichterungen aufgrund angeblicher Beeinträchtigungen. Er wird mittlerweile auch guten Schülern regelrecht aufgedrängt, wie jüngst die NZZ anhand eines Falls aus Basel berichtet hat. Wie jede andere Subvention wird der Nachteilsausgleich intensiv bewirtschaftet und produziert Fehlanreize.

So bewegt sich das allgemeine Bildungsniveau zwangsläufig abwärts. Das zeigt sich deutlich anhand der Lesefähigkeiten der Bevölkerung. Es gibt heute in der Schweiz anteilmässig mehr funktionale Analphabeten als vor rund 250 Jahren. Um das Jahr 1780 waren in den ländlichen Regionen Zürichs bereits 80 Prozent der (männlichen) Bevölkerung alphabetisiert, das heisst: Sie konnten lesen, was vor allem dem Engagement der reformierten Kirche und anderen evangelischen Gruppen sowie einer kohärenten Pädagogik zu verdanken war.

Die Alphabetisierung schritt im 18. Jahrhundert generell schnell voran, obwohl die Schulen damals lediglich als Winterschulen geführt wurden. Lesen und auch schreiben lernte man auch im häuslichen Bereich, weil es in den Haushalten immer mehr Bücher gab. Man las unter «mütterlicher Anleitung», wie das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) schreibt, oder schrieb aus Büchern ab. Der Schweizer Grossmeister dieser häuslichen Autodidaktik war zweifellos Ulrich (Ueli) Bräker, der – aus ärmsten Verhältnissen stammend – zu einem der bedeutendsten Schweizer Schriftsteller wurde.

Heute sitzen die Schulkinder nicht nur winters, sondern ganzjährig für mindestens neun Jahre in stylischen Schulhauspalästen, die den Steuerzahler Abermillionen kosten. Die Kinder werden nicht mehr unter «mütterlicher Anleitung» gross, sondern im Kollektiv der Kita. In der Schule werden sie von unzähligen gutbezahlten pädagogischen Fachkräften gefördert. Allein, mit dem Lesen sieht es lausig aus. Jeder vierte Schulabgänger ist heute ein funktionaler Analphabet in der angestammten Schulsprache. Das heisst: Jeder Vierte kann nach neun Schuljahren einen zusammenhängenden Text zwar entziffern, aber nicht verstehen.

Zum Vergleich: Die jugendlichen Arbeiter in den Neuenburger Indiennefabriken des 18. Jahrhunderts konnten im Alter von 16 Jahren fast ausnahmslos lesen, wie das HLS schreibt. In Genf konnte die grosse Mehrheit (auch die Unterschicht) damals auch schreiben; davon zeugen Heiratsurkunden. Es wird geschätzt, dass in der Stadt Lausanne am Ende des Ancien Régime 90 Prozent der Bevölkerung lesen und schreiben konnten.

Wir haben es heute also nicht nur mit einer Bildungsmisere zu tun, sondern mit einer veritablen Bildungsrezession. Das Bildungssystem ist offenkundig höchst ineffizient. Je mehr Geld die Allgemeinheit pro Schüler investiert, desto dürftiger der Bildungserfolg. Der Grund dafür ist neben der aufgeblähten Bürokratie die grundlegende Verteufelung des Wettbewerbs durch Nachteilsausgleich und Gleichheitsideologie. Die Schule strebt das sozialistische Ideal der klassenlosen Gesellschaft an. Am Schluss dieses Prozesses werden in der Schule wirklich alle gleich sein, nämlich gleich schlecht. Den Jungen tut man damit keinen Gefallen.

Helle Köpfe: Moritz Grossmann

Die Schweiz ist nicht durch Staatsangestellte und Umverteilung reich geworden, sondern durch kluges, zupackendes Unternehmertum und liberale Rahmenbedingungen. Noch heute profitieren wir von den Leistungen dieser Pioniere. Ihnen sei die Rubrik «Helle Köpfe» gewidmet. Heute geht es um den Versicherungspionier Moritz Grossmann.

Mit der Industrialisierung kam Mitte des 19. Jahrhunderts nicht nur der technische Fortschritt in die Schweiz, es entstanden auch neue Risiken. Das Bedürfnis, diese Risiken bei einer Schweizer Versicherung zu versichern, folgte auf dem Fusse. Der Schweizer Versicherungsplatz war damals aber erst schwach ausgebildet, was 1858 eine Gruppe von St. Galler Textilindustriellen veranlasste, mit der Helvetia die erste Schweizer Transportversicherung zu gründen. Allein – woher sollte man einen guten Direktor nehmen?

Ein Schweizer war nicht zu finden. Die Wahl fiel deshalb auf den Österreicher Moritz Grossmann (1830-1910), was sich später als Glücksfall nicht nur für die Versicherungsbranche, sondern für die Entwicklung des noch jungen Schweizer Bundesstaates insgesamt erweisen sollte.

Grossmann kam 1830 in Galizien als Sohn eines Arztes auf die Welt und genoss seine Ausbildung in Wien, wo er sich neben den Handelswissenschaften mit besonderer Vorliebe der Mathematik hingab, wie es in seinem Nachruf heisst. In Triest, wo er seine beruflichen Lehrjahre im Assekuranzgeschäft verbrachte, erreichte ihn – gerade einmal 28 Jahre alt – der Ruf aus St. Gallen. Er sollte für den Rest seines Lebens in St. Gallen bleiben, Schweizer werden und den Schweizer Versicherungsplatz wesentlich prägen.

Hohe Begabung, tiefe Gründlichkeit und unermüdliche Arbeitsfreude – das waren im Urteil seiner Zeitgenossen die Ingredienzen, die ihn zu einer Schlüsselfigur des Schweizer Erfolgsmodells machen sollten. Ein feines Gespür für das Notwendige und Richtige kam hinzu. Unter Grossmanns Führung legte die Helvetia schnell zu. Im Mai 1861 brannte Glarus und der Schaden in der Höhe von rund 10 Millionen Franken war für damalige Verhältnisse gigantisch und brachte den Kanton Glarus an den Rand des Ruins – ein Fanal. Grossmann hatte sich schon länger mit der Problematik einer Feuerversicherung beschäftigt; Gedanken, die mit der Gründung der Helvetia Feuerversicherungs-Gesellschaft 1861 auch umgesetzt wurden. Ihr Direktor hiess – wenig verwunderlich – Moritz Grossmann.

Doch für Grossmann war die Geschichte damit nicht zu Ende. Im Sommer 1863 legte er dem Verwaltungsrat der Helvetia ein Gutachten und ein Konzept «zur Gründung einer Rückversicherungsgesellschaft in Zürich durch die Schweizerische Kreditanstalt» vor. Damit wollte Grossmann dafür sorgen, dass Prämiengelder und Gewinne im eigenen Land blieben und nicht über den Kanal der Rückversicherung ins Ausland abflossen, wo es solche Gesellschaften schon gab.

Und so traten auf Anregung von Moritz Grossmann noch im gleichen Jahr Alfred Escher mit der Kreditanstalt und die Basler Handelsbank auf den Plan. Schnell war die Rückversicherung formell gegründet, wobei auch Gottfried Keller, seines Zeichens Erster Staatsschreiber, im wahren Wortsinn seine Hand im Spiel hatte. Doch der Anfang war krisengeschüttelt, nicht zuletzt aus personellen Gründen. Es war wiederum Grossmann, der das Problem löste, indem er den jungen, aber gleichsam in Versicherungsdingen erfahrenen Giuseppe Besso aus Triest als Direktor zur Rückversicherung holte. Diese Wahl erwies sich als goldrichtig. Besso blieb Direktor bis 1879. Sein Sohn Michele sollte einer der engsten Freunde und Weggefährten von Albert Einstein werden.

Grossmann blieb Direktor bis zu seinem Tod. Doch er war nicht nur Direktor zweier Versicherungen unter dem Dach der Helvetia. Er war «mit Leib und Seele der Musik ergeben», wirkte als Kunstmäzen und hatte immer «ein offenes Ohr und ein warmes Herz» für die grösseren und kleineren Wünsche seiner Mitmenschen, wie es in seinem Nachruf heisst. Er war Mitglied in verschiedenen kulturellen Komitees und Kommissionen. Noch lange werde man ihn nicht vergessen, schrieb das St. Galler Tagblatt im März 1910; ihn, «der mit weitausschauendem Blick, mit kraftvoller Energie und Schaffensfreudigkeit so Grosses geleistet hat.»

Auszug aus: Claudia Wirz: «Risiko, Solidarität und Mathematik – die Schweizer Versicherungswirtschaft und ihre Geschichte». Verein für wirtschaftshistorische Studien, 2025. ISBN: 978-3-909059-89-8

Die Kampagne ist eröffnet

Ein Jubelbericht der Tagesschau von SRF vom 25. Juni zeigt: Die Abstimmungskampagne zum Rahmenabkommen mit der EU, den sogenannten «Bilateralen III», ist eröffnet.

Donnerstag, 25. Juni 2026. Die SRF-Tagesschau berichtet artig über einen neuen Bericht des Bundes zur Personenfreizügigkeit mit der EU. Es ist eigentlich mehr eine bundesrätliche Verlautbarung als ein journalistischer Beitrag. Denn es gibt nur gute Nachrichten von oben zu vermelden. Kritisches Hinterfragen bleibt aus. Und so bekommen die Zuschauer Folgendes zu sehen und zu hören: Die Personenfreizügigkeit ist ein Segen. Dank ihr ist der Wohlstand in der Schweiz gewachsen, ein Verdrängungskampf auf dem Arbeitsmarkt zulasten der Einheimischen konnte die hohe Behörde in Bern nicht feststellen und die Zugewanderten sind sowieso fleissiger als die Einheimischen. Es gibt also keinen Grund für Beschwerden.

Um der Verlautbarung eine journalistische Note zu verleihen, holt SRF noch zwei O-Töne ein, allerdings von zwei Befürwortern der Rahmenverträge zwischen der Schweiz und der EU. Fürs Protokoll darf der Gewerkschafter für wenige Sekunden, aber ganz harmlos die Lohnfrage und das Kaufkraft-Narrativ der SP ansprechen, und der Arbeitgebervertreter darf ein paar abgetragene Floskeln zum Dichtestress vortragen, ohne jedoch auch nur den geringsten Zweifel am Segen der Zuwanderung aufkommen zu lassen. Über die Zukunft der direkten Demokratie oder die Zersiedelung der Landschaft, über die Überlastung der Infrastrukturen und den durch den Dichtestress zwangsläufig verstärkten Verdrängungskampf wird in dem Beitrag nicht gesprochen. Die Abstimmungskampagne zu den Rahmenverträgen ist eröffnet!

Das Boomer-Bashing geht weiter

Es ist Mode geworden, den Boomern für alle möglichen Probleme die Schuld zu geben. Sie sind angeblich faul, sitzen in zu grossen Wohnungen, überstimmen die Jungen oder beziehen zu hohe Renten. Solche Polemik zeigt, dass man über die echten Probleme der Wohlstandsgesellschaft nicht reden will.

Die Schweiz hat eine Krankheit. Nennen wir sie Morbus opulentiae, die Wohlstandskrankheit. Die wichtigsten Symptome lassen sich wie folgt beschreiben: wachsender Sozialstaat, wachsende Bürokratie, wachsender Staatshaushalt, wachsende Subventionen, steigende Steuern und Abgaben, wachsende Akademikerpopulation, hohe Zuwanderung und angeblicher Fachkräftemangel bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit und Teilzeitboom.

Statt effektive Therapien für diese Symptomatik zu suchen, moralisiert man lieber. Schuld sind die Alten, die Boomer. Sie werden regelmässig als Sündenbock auf den Jahrmarkt der politischen Eitelkeiten gezerrt. Sie sässen in zu grossen Wohnungen, seien faul, bezögen zu viel Rente und installierten eine «Gerontokratie», heisst es dann. Gerade eben hat der Think Tank Avenir Suisse wieder einmal festgestellt, dass die Alten bei den Abstimmungen das Sagen haben. Neu ist diese Erkenntnis nicht; sie ist sozusagen eine alte Kamelle.

Den Alten daraus einen Strick zu drehen ist allerdings verfehlt. Die Alten können nichts dafür, wenn 70 Prozent der 25- bis 39-Jährigen bei Wahlen und Abstimmungen fernbleiben. Les absents ont tort, die Abwesenden haben unrecht, lautet ein weises Wort. Will heissen: Wer nicht da ist, ist im Nachteil, weil er den anderen das Handeln überlässt. Im konkreten Fall der Stimmbeteiligung fusst dieses «Unrecht» auf einem freien Entscheid. Es gehört zu einer freiheitlichen Gesellschaft, mit den Konsequenzen des eigenen Tuns oder Unterlassens zu leben.

Allein der allumfassende Sozialstaat empfindet die Eigenverantwortung als Zumutung und hebelt sie konsequent aus. Die schon oft diskutierte Gewichtung der Stimmkraft nach Altersgruppen zulasten der Alten ist typisch für dieses Sozialstaatdenken. Es ist wie mit dem boomenden Nachteilsausgleich in den Schulen und an den Universitäten: Man löst Probleme nicht, sondern schüttet sie mit noch mehr Umverteilung zu.

Ebenso verfehlt ist die jüngst getätigte Feststellung des Arbeitgeberverbands, die wahren Teilzeit-Künstler seien die über 50-Jährigen, nicht die Jungen. Nun ist es aber ein gewaltiger Unterschied, ob man nach 30 intensiven Berufsjahren etwas kürzertritt oder ob man als Teenager bereits die Lehre in Teilzeit beginnen will – eine Forderung, die inzwischen viele Lehrbetriebe von Bewerbern zu hören bekommen.

Teilzeit ist aber nicht zuletzt ein Akademikerphänomen, das räumt auch der Arbeitgeberverband ein. Das bedeutet: Die Löhne sind offenbar so hoch, dass man als junger Akademiker gar nie Vollzeit arbeiten muss. Wächst die Akademikerpopulation, dürfte also auch die Teilzeit bei den Jüngeren zunehmen. Und weil Akademiker wegen der guten Löhne und den angenehmen Bedingungen gerne beim Staat arbeiten, dürfte auch das Staatspersonal wachsen und mit ihm die Bürokratie, während nichtakademische Berufe erodieren und Gewerbler auf dem freien Markt unter dem Bürokratieboom ächzen. Hatte das alles nicht einmal ein berühmter österreichischer Ökonom trefflich vorausgesagt?

Teilzeit ist auch deshalb insbesondere bei Akademikern so beliebt, weil sie der Staat gezielt fördert. Wer durch eine Reduktion des Arbeitspensums weniger verdient, zahlt dank der Progression auch viel weniger Steuern, erhält dafür Zuschüsse für Kita und Prämienverbilligungen. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer! Umverteilung ist nicht die Lösung, sie ist das Problem.

Von der Demokratie zum Versorgerstaat

Demokratische Entscheide sind immer eine Güterabwägung. An ihnen lässt sich ablesen, was eine Gesellschaft mehrheitlich gerade für wichtig hält und was nicht. Zurzeit stecken Freiheit und Selbstbestimmung in einer Krise, während Sicherheit und Versorgerstaat an Wert gewinnen. Sind die Menschen freiheitsmüde geworden?

Die definitive Analyse zur Abstimmung vom 14. Juni über die «Keine 10-Millionen-Schweiz»-Initiative steht noch aus. Gleichwohl lässt sich schon jetzt eine Tendenz bestätigen, die sich schon länger abzeichnet. Sicherheit ist der Mehrheit wichtiger als Freiheit und Selbstbestimmung. Man mag es in unserer Wohlstandsgesellschaft nicht gern anstrengend oder unbequem, riskant schon gar nicht. Deshalb funktionieren Abstimmungskampagnen gut, wenn sie Reformen mit Angstszenarien bekämpfen.

Schon bei den Voten zu den SRG-Gebühren, zur 13. AHV-Rente und zur Widerspruchslösung bei der Organspende hat sich dieses Grundrauschen manifestiert. In einer materiell satten, aber geopolitisch verunsicherten Welt werden Sicherheit und Versorgung offenbar höher gewichtet als Freiheit und Eigenverantwortung. Man hat schliesslich viel zu verlieren und reagiert sensibel auf Chaosdrohungen.

Das Ja zur Widerspruchslösung vom Mai 2022 sticht da besonders heraus: Aus schierer Angst, man könnte möglicherweise selber mal auf einer Warteliste für ein Spenderorgan stehen, war eine Mehrheit von 60 Prozent bereit, die Hoheit über den eigenen Körper dem Staat abzutreten. Fortan ist der eigene Körper eigentlich nur noch eine staatliche Leihgabe. Dieses Votum steht interessanterweise in krassem Gegensatz zur Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Abstimmung nur ein winziger Teil der Bevölkerung einen Spenderausweis bei sich trug, und dies trotz massiver staatlicher Kampagnen. Das heisst: Man wünscht offenbar, dass einem der Staat schwierige Entscheide fürsorgerisch abnimmt, selbst wenn sie höchstpersönlich sind.

Dieser tiefe Glaube an den Segen des Versorgerstaats kommt auch im Ja zur 13. AHV-Rente und im Nein zur Senkung der SRG-Gebühren zum Ausdruck. Für «geregelte Verhältnisse» ist man ist gerne bereit, Geld und Selbstbestimmung preiszugeben. Diese Gemütslage dürfte auch bei der Abstimmung über die sogenannten «Bilateralen III», die EU-Rahmenverträge, bestimmend sein. Es wird schwer werden, den Wert der direkten Demokratie gegen die Verheissungen und sozialen Versprechen der «geregelten Verhältnisse» zu verteidigen. Denn mit der Demokratie ist es wie mit der Gesundheit: Erst wenn sie weg ist, tut es weh.

Der Ungeist der Gesetze

Muss man die Verträge zwischen der Schweiz und der EU wirklich selber lesen, um sie beurteilen zu können? Nein. Es reicht, wenn man sich den Geist der Gesetze zu Gemüte führt und sich wie ein Kriminalist fragt: cui bono – wem zum Vorteil?

Die offizielle Schweiz sowie die meisten Wirtschaftsverbände und Parteien wollen das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU im Rahmen der «Bilateralen III» mit ungezählten Paragraphen und Rechtsakten regeln. Für den juristisch nicht spezialisierten Teil der Bevölkerung ist dieses monströse Vertragswerk unverständlich, und wie die Paragraphen dereinst einmal von Richtern ausgelegt würden, ist für Laien – die die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung stellen – unergründlich. Man fühlt sich mit diesen Verträgen ein bisschen in die Zeit vor Luther zurückversetzt, als allein der Klerus wusste und interpretierte, was in der Bibel stand – nach dem Motto: Wissen ist Macht. Richter und Bürokraten sind der neue Klerus einer überregulierten Welt.

Allein diese Tatsache zeigt, dass es sich bei dem Vertragspaket um ein undemokratisches Projekt der politischen Elite handelt. Solche kryptischen Vertragswerke zielen geradezu darauf ab, den mit den Wirtschaftsspitzen bestens vernetzten Behörden die Instrumente in die Hand zu geben, um an der Bevölkerung vorbei zu regieren, sie durch übertriebene gesetzliche Komplexität von politischen Prozessen fernzuhalten und damit die Demokratie abzubauen und die Macht von Richtern, Politikern und Beamten auszubauen. Das sind keine guten Aussichten, nicht für Europa, nicht für die Schweiz.

Dass zu viele und insbesondere unnötige Gesetze schlecht sind für eine Gesellschaft, ist keine neue Erkenntnis. Berühmt geworden ist ein Satz, der dem französischen Aufklärer Montesquieu zugeschrieben wird: «Wenn ein Gesetz nicht notwendig ist, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.» So zumindest wird das französische Original, das etwas anders klingt, zugespitzt übersetzt («De l’esprit des lois», Buch 29). Laut Montesquieu bedrohen überflüssige Gesetze den Rechtsstaat, weil sie die wirklich wichtigen Gesetze abwerten. Sie bereiten den Boden für Tyrannei und Willkür, bedrohen die bürgerlichen Freiheiten, fördern die Bürokratie und die Respektlosigkeit gegenüber dem Rechtsstaat. Man kann ihm kaum widersprechen.

Montesquieu war nicht der erste, der den Ungeist der Gesetze erkannte. Der römische Historiker Tacitus beobachtete mit Blick auf die Degeneration des (römischen) Rechtsstaats, dass der korrupteste aller Staaten die meisten Gesetze hat: corruptissima re publica plurimae leges («Annalen», Buch 3). Ein guter Staat mit tugendhaften Bürgern (boni mores) braucht laut Tacitus nur wenige Gesetze. Viele Gesetze hingegen sind für ihn kein Charakteristikum eines «starken Staates», sondern im Gegenteil ein Symptom des allgemeinen Sittenzerfalls. Ein Staat, der so viele Gesetze braucht, hat seine innere Bindungskraft, seinen Sinn für gemeinsame Werte und Sitten verloren. Damit hat sich der Staat selber verloren, denn ohne gemeinsamen Wertekanon ist er ohne Zweck.

Auch jenseits von Europa und schon einige Jahrhunderte vor Tacitus steht Gesetzesflut für Niedergang und Degeneration. Im «Daodejing», sozusagen der Bibel des Daoismus, nimmt der chinesische Autor die Ansichten von Tacitus und Montesquieu schon im 4. Jahrhundert v. Chr. vorweg: «Je mehr Gesetze und Befehle erlassen werden, desto mehr Diebe und Räuber gibt es», heisst es in Kapitel 57. Für den Autor stören Gesetze die natürliche Ordnung und schaffen überhaupt erst die Möglichkeit, kriminell zu werden und Regeln für eigene Zwecke zu missbrauchen oder zu umgehen. Man darf also werweissen, was Montesquieu, Tacitus und der Autor des «Daodejing» – gemäss Legende ein Mann namens Laozi – von den «Bilateralen III» und ihren politischen Unterstützern gehalten hätten; ziemlich sicher nicht viel.

Alles für die AHV

Die AHV ist zu einer Art Nationalheiligtum geworden, das gnadenlos seinen Opferdienst einfordert. Wegen der AHV sollen wir mehr Kinder bekommen, länger arbeiten, mehr vom Lohn abgeben, höhere Steuern zahlen und nun auch noch die freie Zuwanderung zulassen. Muss der Mensch wirklich der AHV dienen oder sollte es nicht gerade umgekehrt sein?

Die AHV ist das sprichwörtliche Fass ohne Boden. Sie ist ein planwirtschaftliches, zentralistisches System, das sich von der liberalen Versicherungsidee längst entfernt hat und rechnerisch darauf angelegt ist, dass die Bevölkerung oder zumindest deren Produktivität andauernd wächst und nicht überaltert. Wo soll dieser Wachstumsimperativ hinführen, wenn man ein paar Jahrzehnte weiterdenkt, zumal alle Wohlstandsgesellschaften sinkende Geburtenraten haben? Wird die Schweiz auch mal 24 Millionen Einwohner haben wie der Inselstaat Taiwan, der ungefähr über die gleiche Fläche wie die Schweiz verfügt? Und wäre die AHV dann saniert? Wohl kaum. Denn die Zuwanderer werden auch alt und haben auch weniger Kinder. Das Finanzierungsproblem der AHV ist ihrem Mechanismus geschuldet.

Trotz all ihren Mängeln und Ungerechtigkeiten ist die AHV zu einer Art Nationalheiligtum geworden. Und Heiligtümer verlangen ihren Opferdienst. Für die AHV sollen wir also mehr Kinder bekommen. Weil sich das selbst in autoritären Staaten nur schlecht befehlen lässt, müssen wir halt länger arbeiten, mehr vom Lohn abgeben, höhere Steuern zahlen und neuerdings auch die mehr oder weniger unregulierte Zuwanderung zulassen. Das ist ein wahrlich hoher Preis, der für dieses «Sozialwerk» zu bezahlen ist. Es stellt sich die Frage, ob der Mensch der AHV zu dienen hat, oder ob es nicht genau umgekehrt sein müsste.

Der schweizerische Souverän hatte im wirtschaftlich angespannten Jahr 1931 ein feines Gespür für diese Problematik und lehnte die sogenannte «Lex Schulthess» zur Einführung der staatlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV deutlich und gegen den Willen des politischen Establishments ab. Föderalistische und staatspolitische Bedenken spielten dabei eine wesentliche Rolle. Die Frage war: Was kann man privat regeln und was ist Staatsaufgabe? Schliesslich gab es damals bereits privatwirtschaftliche Vorsorgemodelle. Offensichtlich hatte der Geist des Subsidiaritätsprinzips damals noch eine gewisse Kraft und man sah nicht allen Segen im Zentralstaat. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wendete sich das Blatt.

Und nun treibt uns die AHV voran. Sie wirkt still und dennoch mächtig. Vielleicht versteht man ihre Wirkungsweise nicht bis ins Detail, aber man spürt die Schwingungen des wachsenden Sozial- und Steuerstaats intuitiv. Ob eine höhere Geburtenrate die AHV retten könnte? Fraglich! Denn der Trend zur Teilzeitarbeit bei den Jungen ist auch eine Reaktion darauf, dass vom Lohn der Arbeit immer weniger übrigbleibt.

Kann die Schweiz "knallhart"?

Der Unternehmer Alfred «Fredy» Gantner fordert von der Schweizer Staatsführung, in Verhandlungen mit anderen Ländern «knallhart» für Schweizer Interessen einzustehen. Aussenminister Ignazio Cassis machte an der gleichen Veranstaltung nicht den Eindruck, dass er das will.

Die Schweiz hat allen Grund, selbstbewusst zu sein. Es geht ihr besser als den allermeisten anderen Ländern auf der Welt, auch besser als der EU und insbesondere besser als Deutschland. Das sagt nicht eine patriotisch verklärte Schweizerin, das sagt der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz höchstselbst. Am sogenannten Katholikentag von Mitte Mai in Würzburg sagte der Kanzler wortwörtlich: «Der Schweiz geht’s erkennbar besser als uns.» Und er sagte diese Worte durchaus mit Bewunderung für die Leistungsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Die kleine Schweiz sollte dem grossen Nachbarn Deutschland eine Lehrmeisterin sein.

Hört man sich hingegen im eigenen Land um, fällt das Urteil über die Schweiz ganz anders aus, besonders bei den Befürwortern der EU-Verträge und bei den Gegnern der Initiative zur «10-Millionen-Schweiz». Hier ist kaum mehr eine Spur von Selbstbewusstsein für das Schweizer Modell spürbar, obwohl es objektiv so erfolgreich ist und eben gerade deshalb so viele Zuwanderer anzieht. Vielmehr redet man das eigene Land klein, beschwört die Verheissungen der integrativen Einbindung in die EU. Statt mit Stolz auf den eigenen Leistungsausweis zu blicken und diesen Stolz als Ausgangspunkt für Verhandlungen zu nehmen, kultiviert man die Pose des tributpflichtigen Bittstellers, der froh sein muss, dass überhaupt jemand mit ihm redet.

An einer hochkarätig besetzten Veranstaltung der Zuger Mittwochsgesellschaft von Anfang Mai trafen diese zwei Sichtweisen auf die Schweiz und ihre Positionierung in der Welt aufeinander. Die Rahmenverträge mit der EU waren zwar nicht das offizielle Thema der Veranstaltung, aber sie waren der Elefant im Raum. Als erster hatte Bundesrat Ignazio Cassis das Wort. Von Stolz auf die Leistungsfähigkeit des Landes, das er als Aussenminister repräsentiert, war nicht viel zu spüren. Vielmehr waren seine Ausführungen von Bedenken getragen. Er sprach von der unsicheren Weltlage, dass "Geopolitik zurück sei", als wäre sie jemals abwesend gewesen. Er betonte mehrfach, dass "Abschottung" keine Lösung sei - als habe irgendjemand im Land die Abschottung verlangt -, dass «stabile Beziehungen» zur EU eine «Notwendigkeit» seien und dass nichts an den «Bilateralen III» vorbeiführe.

Solche Aussagen wecken Erinnerungen an die unheilvolle Politik der «Alternativlosigkeit» von Deutschlands Ex-Kanzlerin Angela Merkel. Bei demokratisch gesinnten Geistern sollten Begriffe wie «alternativlos», «Notwendigkeit» oder «nichts führt daran vorbei» alle Alarmglocken schrillen lassen. Denn Demokratie lebt von Wahlmöglichkeiten. Wer sagt, es gebe keine andere Wahl, hat der Demokratie den Bankrott erklärt.

Aber führt denn tatsächlich nichts an den «Bilateralen III» vorbei? Alfred «Fredy» Gantner, international tätiger, aber EU-kritischer Finanzunternehmer, widersprach der Darstellung des inzwischen nicht mehr anwesenden Bundesrats vehement. An diesen Verträgen sei gar nichts «bilateral», sagte er, auch mit dem Zugang zu den 450 Millionen europäischen Konsumenten habe das Vertragswerk nichts zu tun und mit Sicherheit schon gar nicht. Vielmehr ginge es um eine einseitige institutionelle Einbindung der Schweiz in die EU, verbunden mit Demokratie- und Souveränitätsverlust. Das will Gantner nicht. Die Schweiz solle stattdessen selbstbewusst und «knallhart» verhandeln und ihre Position durch Freihandelsverträge stärken.

Gantner hat recht. Demokratie braucht immer einen Plan B und es gibt auch Raum dafür. Hätte sich die Schweiz tatsächlich in eine alternativlose Position manövriert, müsste man dem Bundesrat Regierungsversagen attestieren. Aber auch freiwillige Unterwürfigkeit ist kein gutes Rezept. Vorauseilender Gehorsam und Angst vor Bestrafung werden die Schweiz nicht weiterbringen. Was ein kleines, reiches, demokratisches und leistungsfähiges Land wie die Schweiz wirklich braucht, sind eine leistungsfähige Regierung und kluge Diplomaten, die «knallhart» verhandeln, und zwar im Interesse des Landes und der Bevölkerung und nicht im Sinne ihrer eigenen Karriereplanung.

Lesestoff: Verträge mit Tücken

Die NZZ-Journalistin Katharina Fontana betrachtet das emotionsgeladene Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU seit Jahren mit nüchternem Blick. Mit ihrer unaufgeregten, soliden Analyse und klaren Sprache aus der Perspektive der Juristin seziert sie diese Beziehungen mit feiner, aber scharfer Klinge und fördert viel Wissens- und Nennenswertes über die einschlägigen Verträge zutage. Ihre Beiträge zeigen, wo die heiklen Passagen sind und wo sich die versteckten Stolpersteine befinden. Nun hat die Progress Foundation verdienstvollerweise eine Auswahl von Katharina Fontanas NZZ-Beiträgen zum Verhältnis Schweiz-EU herausgegeben. Das Büchlein sei allen ans Herz gelegt, die die Natur dieses Verhältnisses und seine möglichen Konsequenzen für die Schweiz besser verstehen wollen.

Katharina Fontana: Verträge mit Tücken Ein nüchterner Blick auf das emotionsgeladene Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU

Progress Foundation, April 2026 ISBN: 978-3-907439-05-0

Fr. 20.— inkl. Versand Link zum Buch